Endlich habe ich das Thema „Arbeitszimmer“ richtig verstanden!
Hier fühle ich mich nicht wie eine Nummer!
Praxistaugliche Vorschläge ohne unnötige Schnörkel – das mag ich!
Konsequenz und Beharrlichkeit der Kanzlei führten zum Erfolg!
Kompetente und freundliche Ansprechpartner, kein ständiger Wechsel!
Haben Sie ein häusliches Arbeitszimmer, das Sie in der Steuererklärung ansetzen? Haben Sie vor, in nächster Zeit Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu verkaufen? Und wussten Sie auch, dass dann zwar – unter bestimmten Voraussetzungen - der Erlös aus dem Verkauf der Immobilie steuerfrei ist, Sie aber den Anteil des Arbeitszimmers möglicherweise versteuern müssen? Dabei kann eine ganz schöne Summe zusammenkommen.
Lassen Sie sich also frühzeitig beraten!